Unsere AGB
Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
für den Vertrieb im Online-Shop von Loxxing -
Hundesportartikel über www.loxxing.de
I. Geltungsbereich
I.1 Von nachstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II.
ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
I.2 Für
Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.
II. Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen für VERBRAUCHER
II. § 1 Vertragsschluss
II.1.1 Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot.
II.1.2 Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
II.1.3 Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften
über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten die gesonderten
Geschäftsbedingungen und ergänzend die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder
Auktionsbetreibers.
II.1.4 Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und
Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen.
II. § 2 Zahlung, Aufrechnung,
Fälligkeit, Verzug
II.2.1 Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse oder Nachnahme. Der jeweils
angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis
einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Liefer- und Versandkosten werden dem Endpreis in der angegebenen Höhe
zugeschlagen.
II.2.2 Aufrechnungsrechte stehen
dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von Loxxing - Hundesportartikel anerkannt sind. Daneben ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
II.2.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Loxxing - Hundesportartikel
berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
II.2.4 Im Mahnverfahren fallen für den Kunden Mahngebühren von 5,00 ?
(einschließlich Mehrwertsteuer) je Mahnung an. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
II. § 3 Widerrufsrecht
II.3.1
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Loxxing - Hundesportartikel, Petra Iris Dernbach, Carsonweg 20, 64289 Darmstadt, Fax: 06151/712494 oder Email:
info@loxxing.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ?
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ? zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen
nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr
Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst
veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).
Ihre Petra Iris Dernbach
Loxxing - Hundesportartikel
II.3.2 Soweit die Ware auf Wunsch des Kunden individuell bestickt ist,
ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
II. § 4 Lieferung
II.4.1 Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware an die vom Kunden
mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt
die Lieferfrist im allgemeinen bis 5 Werktage nach
Erhalt des Kaufpreises. Anderenfalls beträgt die Lieferfrist im allgemeinen bis 5 Werktage nach Mitteilung der
Lieferadresse. Diese Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
II.4.2 Die Lieferung erfolgt unter Berechnung der angegebenen
Verpackungs- und Versandkosten. Sofern der Kunde eine besonderer
Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, hat er zusätzlich
diese Mehrkosten zu tragen.
II.4.3 Sofern der Kunde es wünscht, wird Loxxing - Hundesportartikel die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit
anfallenden Kosten trägt der Kunde.
II. § 5 Mängelhaftung
II.5.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt
mit Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben.
II.5.2 Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung
beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl einen
Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
II.5.3 Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Im übrigen
richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften.
II. § 6 Gesamthaftung
II.6.1 Eine Haftung auf Schadensersatz, die nicht auf einem Mangel der
Kaufsache beruht, ist ? ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ? ausgeschlossen, wenn sie auf leicht fahrlässigem
Verhalten beruht. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB.
II.6.2 Die Begrenzung nach 6.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
II.6.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
II.6.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
II. § 7 Eigentumsvorbehalt
II.7.1 Loxxing - Hundesportartikel behält sich das
Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
II.7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser
und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
II.7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
II. § 8 Datenschutz
II.8.1 Zur Auftragsabwicklung speichern wir die personenbezogenen Daten
und geben sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
II.8.2 Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach
Vertragsschluss noch eingesehen werden.
II.8.3 Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung
seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Loxxing - Hundesportartikel,
Petra Iris Dernbach, Carsonweg 20, 64289 Darmstadt widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen.
Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen
Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
II. § 9 Gerichtsstand,
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
II.9.1 Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland
verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.
II.9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
II.9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch
die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung
ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt
entsprechend bei Regelungslücken.
III. Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen für UNTERNEHMER
III. § 1 Geltungsberech
III.1.1 Die folgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
III.1.2 Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
III. § 2 Angebot,
Angebotsunterlagen
III.2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren,
so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
III.2.2 Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften
über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten die gesonderten
Geschäftsbedingungen und ergänzend die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder
Auktionsbetreibers.
III. § 3 Preise, Zahlungsbedingugen
III.3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise ?ab Werk?, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert
in Rechnung gestellt.
III.3.2 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der
Kunde.
III.3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
III.3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des
Zahlungsverzugs.
III.3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
III. § 4 Lieferzeit
III.4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus.
III.4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
III.4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
III.4.4 Sofern die Voraussetzungen von (III.4.3) vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder
Schuldnerverzug geraten ist.
III.4.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4
BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde
berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
III.4.6 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
III.4.7 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
III.4.8 Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede
vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in
Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des
Lieferwertes.
III.4.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben
unberührt.
III. § 5 Mängelhaftung
III.5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
III.5.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort verbracht wurde.
III.5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
III.5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
III.5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
III.5.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
III.5.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die
Haftung ausgeschlossen.
III.5.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang.
III.5.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§
478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung
der mangelhaften Sache.
III. § 6 Gesamthaftung
III.6.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III.5.
vorgesehen, ist ? ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ? ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichem Handeln bleibt
hiervon unberührt.
III.6.2 Die Begrenzung nach III.6.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
III.6.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
III. § 7 Eigentumsvorbehalt
III.7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden ? abzüglich
angemessener Verwertungskosten ? anzurechnen.
III.7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser
und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
III.7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771
ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
III.7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages
(einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so
können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
III.7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
III.7.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde
verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
III.7.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
III.7.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
III. § 8 Sonstiges
III.8.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
III.8.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
III.8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
III.8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch
die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung
ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt
entsprechend bei Regelungslücken.
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